Fotodokumentation

Alle Europäischen Landschildkröten sind in ihrer Art bedroht. Deshalb sollten alle über gültige Papiere – CITES – verfügen. Die CITES ist wie der Personalausweis einer Landschildkröte. Die Fotodokumentation ist Bestandteil der CITES. *

Eine Fotodokumentation ist zusätzlich zu dem CITES-Dokument von der Behörde erlassen worden, um erkennen zu können, welches Tier zu welchem Papier gehört.

Auf der letzen Seite der CITES ist erwähnt, wie oft eine Fotodokumentation durchzuführen ist. Daran ist sich dringend zu halten! Die CITES verlieren sonst ihre Bedeutung und ihren Nutzen. In Nordrhein-Westfalen muss man den Bauchpanzer (Plastron) und den Rückenpanzer (Carapax) fotografieren. In Niedersachsen reicht es, nur den Bauchpanzer zu fotografieren. Man sollte sich also immer genau informieren (in der CITES nachlesen), wie die Regeln des jeweiligen Bundeslandes sind. Die Fotodokumentation muss zudem auf speziellem Karopapier erfolgen. Mir fällt immer wieder auf, dass gerade die Fotodokumentation von Haltern vergessen wird. Das Papier dafür kann man auf dieser Seite (rechts) herunterladen.

Ich mache vorsorglich jedes Jahr eine Fotodokumentation meiner Tiere, auch wenn das nicht erforderlich ist. Ab einem Gewicht von 1.000 Gramm kann man einer Landschildkröte alternativ einen Chip einsetzen lassen. Ich persönlich halte aber nichts von dieser Methode. Eine Fotodokumentation ist nicht sehr aufwändig und relativ schnell erledigt.

Dazu sollte man am Besten noch das Gewicht des jeweiligen Tieres notieren.


*Weitere Informationen und Hintergründe zum Thema „CITES“ finden Sie unter Artenschutz.