Alle Europäischen Landschildkröten sind vom Aussterben bedroht. Den Tieren wird immer öfter der natürliche Lebensraum entzogen – dazu kommt noch der illegale Handel.
Die Tiere werden deswegen durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) von 1973 geschützt. Mit dem Übereinkommen sind über 5.000 Tiere und 30.000 Pflanzen geschützt. Dem Abkommen stimmten 175 Länder zu. Darunter ist seit 1976 auch die Bundesrepublik Deutschland.
Alle Landschildkröten benötigen Papiere, welche ihre Herkunft belegen. Diese Papiere nennt man CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Jedes Tier ist ebenfalls bei der zuständigen Behörde angemeldet. Die CITES ist somit so etwas wie der Personalausweis der Landschildkröte. Je nach Anforderung des Bundeslandes muss man das Tier auch fotografieren. Kaufen Sie daher bitte nur Tiere mit gültigen Papieren!
Leider werden Landschildkröten auch häufig aus dem Urlaub mitgebracht. Die Tiere werden einfach in ihrer ursprünglichen Umgebung eingesammelt und dann illegal verkauft. Das Einführen in die Bundesrepublik Deutschland ist aber strengstens verboten und wird sogar mit Freiheitsentzug bestraft!
Wenn die Tiere den Transport überleben sterben sie meist an den Spätfolgen, denn sie sind nicht auf unsere Breitengrade vorbereitet. Legale Nachzuchten sind von klein auf an unsere Breiten angepasst.
Führen Sie also bitte NIELMALS eine Landschildkröte einfach so ein!